Wir bürgen für Qualität und Sicherheit

Seit 1. Juli 2014 gilt für den Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich die Norm DIN EN 1090 „Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken (Aluminiumtragwerken)“

Was bedeutet das für die Metallbauer, Schlossereien, Handwerker und Bauherren?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass sich jeder Schlosser oder Metallbauer bei der Ausführung seiner Arbeiten an die Vorgaben der Norm halten muss.

Konkret geht es um Vorgaben für die Herstellung und Montage von Tragwerken und geregelten Bauprodukten wie zum Beispiel: Treppen, Absturzsicherungen, Carprots, Überdachungen, … aus Stahl oder Aluminium Werkstoffen.

Die Norm macht genaue Vorgaben, wie die Herstellung und Montage der betroffenen Bauprodukte dokumentiert und erfolgen muss.

  • Der EURO-Code macht statische Vorgaben, die beachtet werden müssen.
  • Die Schritte der Produktentstehung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Die Schweißer müssen eine gültige Schweißerprüfung für das angewendete Schweißverfahren und den Werkstoff haben.
  • Es müssen Konstruktionsmaterialien verarbeitet werden deren Herkunft belegbar ist und die ein CE-Kennzeichen haben.
  • Die qualitätsrelevanten Prüfmittel müssen regelmäßig, einmal pro Jahr kalibriert werden
  • Der Betrieb muss durch einen akkreditiertes Unternehmen regelmäßig in einem Audit überprüft werden

Diese gesetzliche Festlegung ist für den Betrieb aufwendig, schafft  für die Kunden jedoch zusätzliche Sicherheit. Nach Fertigstellung und Montage erhalten die Kunden ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichen und Leistungserklärung. Unser Betrieb ist zertifiziert und fertigt die Produkte konform der EN 1090.

Ob ein Betrieb zertifiziert ist können Sie unter www.en1090.net nachsehen.

Zertifikat EN 1090-1